Neue Ausschreibung für Projektförderungen im Jahr 2024
Antragsschluss ist der 15.02.2024
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
1. Die Projekte müssen mit mindestens einem aktiven Partner aus dem Bereich professioneller Kultur-
schaffender geplant und durchgeführt werden. Als weiterer Partner sind außerdem Kunst-, Kulturanbieter, Kulturinstitutionen (Museen, Theater, Büchereien etc.), Institutionen der offenen Jugendarbeit (Orts- und Kreisjugendringe, Institutionen im soziokulturellen Arbeitsfeld etc.) sowie Einrichtungen und Vereine, die integrative und auch generationsübergreifende Arbeit leisten, möglich und zu beteiligen. Diese Partner müssen aktiv in das Projekt eingebunden sein – eine reine Förderpartner-
schaft ist nicht ausreichend. Über sonstige Partner ist im Einzelfall zu entscheiden.
2. Die Planung muss in Zusammenarbeit mit zertifizierten Kulturvermittlerinnen bzw. Kulturvermittlern des Landes Schleswig-Holstein oder mit Kreisfachberaterinnen bzw. Kreisfachberatern für Kulturelle Bildung stattfinden. Kontaktdaten dieser Personengruppen erhalten Sie über die Projektkoordination oder unter Akteure.
3. Antragstellerin ist die Schule.
Die Projekte dienen vorrangig der Ausweitung des kulturellen Angebotes der Schule. Sie stellen keine Konkurrenz zu regulärem Unterricht dar und dürfen diesen nicht ersetzen. Ergänzung bzw. Erweiterung unterrichtlicher Themen durch außerschulische Expertinnen und Experten in der Schule und an außerschulischen Lernorten ist aber gewünscht.
Aus den eingereichten Anträgen wählt ein Gremium aus Vertreterinnen bzw. Vertretern des MBWFK und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Kulturvermittlerinnen bzw. Kulturvermittlern die zu fördernden Projekte aus.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die vollständige Ausschreibung finden Sie im Download.