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Neue Ausschreibung zur Kulturschulzertifizierung

Bewerbungsschluss ist der 30.09.2023

 

 Zehn neue Kulturschulen sollen mit Verstärkungsmitteln für kulturelle Arbeit in Höhe von je 5.000 € in den Schuljahren 2023/24 – 2025/26 unterstützt werden.

Um die Zertifizierung zur Kulturschule können sich öffentliche Schulen aller Schularten bewerben, die sich bereits verstärkt für die Kulturelle Bildung von Schülerinnen und Schülern einsetzen und die darüber hinaus ein Gesamtkonzept zur schrittweisen Verankerung Kultureller Bildung in Schulleben und Unterricht sowohl inhaltlich als auch organisatorisch und strukturell in Teilen schon entwickelt haben und dieses zukünftig vertiefen und verstetigen und im Schulprofil festschreiben wollen.

Die Zuerkennung des Zertifikats enthält für die Schule die Verpflichtung, mit Begleitung der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater Kulturelle Bildung als Modellschule zu fungieren sowie als Multiplikator in einem landesweiten Netzwerk mitzuwirken. Um dies zu gewährleisten, ist von der Schule eine Kulturkoordinatorin/ein Kulturkoordinator zu benennen, die/der mit einem mit Schüler/-innen, Lehrkräften, Eltern und ggfls. weiteren pädagogischen Mitarbeiter/-innen besetzten Kulturausschuss die Kulturaktivitäten der Schule lenkt und für die Verbindung zu der Kreisfachberaterin bzw. dem Kreisfachberater und zu außerschulischen Partnern zuständig ist.

 

Allgemeine Grundlagen:

  • Mit ihrem Gesamtkonzept setzt die Schule einen Schwerpunkt auf die Förderung Kultureller Bildung und die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unabhängig von der sozialen, ethnischen und religiösen Herkunft. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, diese Erfahrungen zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit zu nutzen und erhalten nachhaltig Grundlagen für die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
  • Neben den kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten bildet die Kulturschule verstärkt gestalterische und kreative Kompetenzen aus. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Vertrauen in die eigene Kraft der ästhetischen Gestaltung. Sie werden als Zuhörer und Zuschauer von Kunst und Kultur ernst genommen und lernen, in der persönlichen Begegnung mit Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden ihrem subjektiven Blick auf die Welt Ausdruck zu verleihen. In dieser Auseinandersetzung entwickelt sich ein neuer Sinn für ästhetische Qualität.

 

Inhaltliche Aspekte:

  • Kulturschulen entwickeln im Rahmen ihrer Unterrichtsentwicklung – ggfls. mit Unterstützung der Kreisfachberaterin oder des Kreisfachberaters Kulturelle Bildung – verstärkt fächerübergreifende Unterrichtskonzepte. Nicht nur in den traditionellen künstlerischen Fächern, sondern auch in geistes-, gesellschafts- und naturwissenschaftlichen Bereichen werden Methoden und Erfahrungen der Kulturellen Bildung genutzt, um Lernprozesse vielseitig und anschaulich und für die Aufnahme durch verschiedene Wahrnehmungskanäle zu gestalten.
  • Die Schulen entwickeln außerunterrichtliche/unterrichtsergänzende Projekte, die grundsätzlich in Kooperationen mit professionellen Kulturschaffenden und/oder Kulturinstitutionen durchgeführt werden. Hierfür können auch bedarfsorientierte Fortbildungen für Kooperationspartner und Lehrkräfte gemeinsam angeboten werden.
  • Die Projekte können alle Sparten betreffen (bildende Kunst, Musik, Theater/Darstellendes Spiel, Literatur, Tanz, Film, Zirkus, auch Museen, Erinnerungsorte/Gedenkstätten etc.) und gern auch spartenübergreifend sein.
  • Die Projekte und Konzepte werden in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht in folgenden Punkten detailliert dargelegt: Sparten, Arbeitsformen, Kooperationsstrukturen und Finanzierung. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern/Lernorten soll deutlich sein und nach Möglichkeit auf Basis längerfristiger Kooperationsvereinbarungen durchgeführt werden.
  • Im Konzept soll deutlich gemacht werden, in welcher Form die Projekte über den Rahmen von drei Jahren hinaus wirksam bleiben. Die Entwicklung eines Kulturfahrplans für die Schule ist auf Dauer empfehlens- und wünschenswert.
  • Die Durchführung mindestens eines Schulentwicklungstages während der Förderphase - ggfls. mit Unterstützung der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater - zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Kulturellen Bildung an Ihrer Schule wird erwartet.
  • Die Teilnahme von Delegierten an Netzwerktreffen der Kulturschulen ist verpflichtend.
  • Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte werden spezifische Fortbildungsangebote genutzt.

 

Die Schulen werden durch ein Beratungs- und Fortbildungsangebot unterstützt, das sich an das gesamte Kollegium wendet, um die Idee der Kulturellen Bildung und die Implementierung in den Schulalltag zu fördern. Dazu gehören Mitwirkung bei Planung und Durchführung von Schulentwicklungstagen, Vermittlung von Kooperationspartnern, Beratung vor und in Projekten, Unterstützung bei der Entwicklung von Unterrichtskonzepten, Unterstützung bei der Entwicklung von Arbeitsstrukturen der Kulturausschüsse/Kulturteams etc.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater (Kontaktdaten unter www.kfkb-sh.de und die Koordinierungsstelle „Kulturelle Bildung“ beim MBWFK (Anke Sommer, anke.sommer@bimi.landsh.de).

 

Aus den eingereichten Bewerbungen wird ein Gremium zehn Schulen auswählen, die als Kulturschulen in Schleswig-Holstein für drei Jahre benannt werden. Diese Schulen erhalten für die Schuljahre 2023/24 bis 2025/26 eine Förderung in Höhe von je 5.000 € pro Jahr, um zusätzliche kulturelle Aktivitäten finanzieren zu können. Eine Rezertifizierung ist grundsätzlich möglich, die Kriterien werden rechtzeitig veröffentlicht.

 

Bewerbungsschluss: 30.09.2023

Projektbeginn: 30.10.2023

Das Bewerbungsformular finden Sie im Downloadbereich.

 

Bewerbungen bitte mit dem ausgefüllten Bewerbungsbogen senden an:

anke.sommer@bimi.landsh.de

Bewerbungsformular