Neue Ausschreibung für Projektförderungen im Jahr 2023
Aufruf zur Beteiligung für Schulen, Kulturträger und Künstler*innen
Klaus Müller - Anke Sommer
Projektkoordination
M.: 0171-6439573
Tel.: 0431-9882470 - M.: 0176-45924443
klaus.mueller@bimi.landsh.de
anke.sommer@bimi.landsh.de
(Den kompletten Ausschreibungstext inklusive des Antragsformulars finden Sie unten im Download)
Kiel, 29.11.2022
„Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“
Förderung von Projekten und Unterrichtsmodulen Kultureller Bildung an Schulen
Ausschreibung für 2023
Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre haben deutlich gemacht, dass Inhalte und Methoden der Kul-
turellen Bildung auch unter erschwerten Bedingungen zu vielen kreativen Lösungen führen. Die Um-
wandlung von analogen Projektentwürfen in Hybridvarianten oder rein digitale Formate ist an vielen
Orten erfolgreich umgesetzt worden.
Für das Jahr 2023 möchten wir die Tradition der Förderung selbstverständlich aufrechterhalten. Es heißt
daher erneut:
Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK)
bietet den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen des Landes auch im Jahr 2023 wieder
finanzielle Unterstützung
I. bei kulturellen Projekten in freier Thematik mit überörtlicher und nachhaltiger Wirkung
II. insbesondere bei kulturellen Projekten in den 3. und 4. Klassen
I. Allgemeine Projektförderung
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
1. Die Projekte müssen mit mindestens einem aktiven Partner aus dem Bereich professioneller Kultur-
schaffender geplant und durchgeführt werden. Als weiterer Partner sind außerdem Kunst-, Kulturan-
bieter, Kulturinstitutionen (Museen, Theater, Büchereien etc.), Institutionen der offenen Jugendar-
beit (Orts- und Kreisjugendringe, Institutionen im soziokulturellen Arbeitsfeld etc.) sowie Einrichtun-
gen und Vereine, die integrative und auch generationsübergreifende Arbeit leisten, möglich und zu
beteiligen. Diese Partner müssen aktiv in das Projekt eingebunden sein – eine reine Förderpartner-
schaft ist nicht ausreichend. Über sonstige Partner ist im Einzelfall zu entscheiden.
2. Die Planung muss in Zusammenarbeit mit zertifizierten Kulturvermittlerinnen bzw. Kulturvermittlern
des Landes Schleswig-Holstein oder mit Kreisfachberaterinnen bzw. Kreisfachberatern für Kulturelle
Bildung stattfinden. Kontaktdaten dieser Personengruppen erhalten Sie über die Projektkoordination
oder unter www.kulturvermittler-sh.de.
3. Antragstellerin ist die Schule.
Die Projekte dienen vorrangig der Ausweitung des kulturellen Angebotes der Schule. Sie stellen keine
Konkurrenz zu regulärem Unterricht dar und dürfen diesen nicht ersetzen. Ergänzung bzw. Erweiterung
unterrichtlicher Themen durch außerschulische Fachleute in der Schule und an außerschulischen Lernor-
ten ist aber gewünscht.
Aus den eingereichten Anträgen wählt ein Gremium aus Vertreterinnen bzw. Vertretern des MBWFK und
Vertreterinnen bzw. Vertretern der Kulturvermittlerinnen bzw. Kulturvermittlern die zu fördernden Pro-
jekte aus.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.